Gemeinde

5330 Fuschl am See

 

 

 

 

K u n d m a c h u n g

 

 

�ber den am 24. November 1999 durch die Gemeindevertretung Fuschl am See unter Punkt 5. beschlossenen

 

Leinenzwang f�r Hunde:

� 1

Im Gebiet der Gemeinde Fuschl am See m�ssen Hunde, au�erhalb von Geb�uden und ausreichend eingefriedeten Grundfl�chen, an der Leine gef�hrt werden.

� 2

Die Bestimmung des � 1 gilt nicht f�r Hunde, bei welchen der Hundegebrauch (Lawinenhunde, Hunde im Einsatz wie z.B. bei Sicherheitsorganen, Jagdhunde und dergl.) dies ausschlie�t.

�3

Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung stellen eine Verwaltungs�bertretung dar und werden gem�� � 3c Abs. 1 Salzburger Landespolizeistrafgesetz bestraft.

�4

Die Verordnung tritt mit 1.1.2000 in Kraft.

 

F�r die Gemeindevertretung Fuschl am See

Der B�rgermeister:

 

Hartmut Schremser e.h.