Gemeinde 5330 Fuschl am See |
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�ber den am 24. November 1999
durch die Gemeindevertretung Fuschl am See unter Punkt 5. beschlossenen
Leinenzwang
f�r Hunde:
� 1
Im Gebiet der Gemeinde Fuschl am See m�ssen Hunde,
au�erhalb von Geb�uden und ausreichend eingefriedeten Grundfl�chen, an der
Leine gef�hrt werden.
� 2
Die Bestimmung des � 1 gilt nicht f�r Hunde, bei welchen der
Hundegebrauch (Lawinenhunde, Hunde im Einsatz wie z.B. bei Sicherheitsorganen,
Jagdhunde und dergl.) dies ausschlie�t.
�3
Zuwiderhandlungen gegen die Bestimmung dieser Verordnung stellen eine
Verwaltungs�bertretung dar und werden gem�� � 3c Abs. 1 Salzburger Landespolizeistrafgesetz
bestraft.
�4
Die
Verordnung tritt mit 1.1.2000 in Kraft.
F�r die Gemeindevertretung
Fuschl am See
Der B�rgermeister:
Hartmut Schremser e.h.